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Gewerbeleasing:
Angebote, Vorteile, Voraussetzungen und steuerliche Aspekte des Firmenleasings
 

Gewerbeleasing – oder auch Firmenleasing – ist eine der beliebtesten Finanzierungsmöglichkeiten für Autos. Ob große Unternehmen, kleine Betriebe, Freiberufler oder Selbstständige, alle haben die Möglichkeit, über ein Firmenleasing günstig zu einem Auto zu kommen. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Fahrzeug vor allem gewerblich und nicht rein privat genutzt wird. Neben attraktiveren Raten und besseren Konditionen genießen gewerbliche Leasingnehmer vor allem steuerliche Vergünstigungen.

Gewerbeleasing Vorteile

Im Gegensatz zum Kauf eines Autos bietet Gewerbeleasing für Firmen und selbstständige Leasingnehmer zahlreiche Vorteile. Der finanziell attraktivste Vorteil ist mit Sicherheit, dass die Leasingrate komplett steuerlich absetzbar ist, wenn das Fahrzeug überwiegend gewerblich genutzt wird. Doch es locken weitere Pluspunkte.

Flexibilität

Bei der Finanzierung eines Fahrzeugs geht die Flexibilität vollständig verloren. Über Jahre bindet man sich an ein und dasselbe Auto. Ein problemloser Modellwechsel ist kaum möglich. Beim Gewerbeleasing dagegen ist die Finanzierung flexibler gestaltbar. Auch die Laufzeiten und KM- Leistungen können individuell abgestimmt werden. Und falls während der Laufzeit die KM-Leistung oder das Leasingende verändert werden muss, ist auch dies häufig ohne großen finanziellen Aufwand möglich.

Betriebsausgabe absetzbar

Der wohl größte Vorteil im Vergleich zum Kauf eines Firmenwagens ist, dass die Leasingkosten für ein überwiegend gewerblich genutztes Fahrzeug beim typischen Firmenleasing, bei dem das wirtschaftliche Eigentum am Fahrzeug beim Leasinggeber verbleibt, steuerlich in vollem Umfang als Aufwand und somit als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Dementsprechend mindern sie unmittelbar den zu versteuernden Gewinn, was sich in einer geringeren Steuerbelastung niederschlägt. Auch andere Aufwendungen, die durch die Nutzung entstehen, wie etwa Tankungen, Wartungskosten und Versicherungsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Risikofreiheit

Ein Gewerbeleasing ist für den Leasingnehmer üblicherweise ohne Risiko. In der Leasingrate sind die Abnutzung des Fahrzeuges, die gefahrenen Kilometer und ein fester Restwert normalerweise bereits eingerechnet. Finanzielle Einbußen für den Leasingnehmer, die durch einen Wertverlust des Fahrzeuges entstehen können, sind damit bereits abgegolten. Anders als bei einem selbständigen Verkauf, bei dem der Leasingnehmer unter Umständen einen schlechten Preis erzielt, besteht dieses Risiko beim Leasing üblicherweise nicht, da das Auto normalerweise vom Leasingnehmer in einem vertraglich vereinbarten Zustand an den Leasinggeber zurückgeht. Neben angefallenen Mehrkilometern müssen zwar Beschädigungen bezahlt werden, normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren sind mit der Leasingrate beglichen

Effektive Gehaltsumwandlung

Die Nutzung eines Firmenwagens kann in vielen Fällen ein besonderer Anreiz für Mitarbeiter sein, sich für ein Unternehmen zu entscheiden oder dort längerfristig zu bleiben. Statt regelmäßiger Gehaltserhöhungen genießen die Mitarbeiter den Luxus eines eigenen, modernen Autos auf dem neuesten technischen Stand, das auch privat genutzt werden kann. Für viele besitzt dies eine größere Motivation und Attraktivität als eine gleichwertige Gehaltserhöhung. Auch den Unternehmen bieten sich dadurch finanzielle Vorteile, da Gewerbeleasing günstiger ist als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe. Der Arbeitgeber spart sich die damit einhergehenden Lohnnebenkosten.

Bessere Liquidität

Für die Anschaffung eines Firmenwagens mit Gewerbeleasing ist im Vergleich zu einem Kauf deutlich weniger Kapital nötig. Meist werden nur eine Bereitstellungsgebühr und in manchen Fällen eine Sonderzahlung oder eine Anzahlung beziehungsweise Kaution fällig. Das Betriebsvermögen und damit die Liquidität des Unternehmens wird somit im Gegensatz zum Kauf eines Autos nur wenig belastet. Da die Kosten konstant sind, ist darüber hinaus eine bessere Unternehmensplanung möglich.

Reduzierte Abhängigkeit von Kreditinstituten

Weil die Leasinggesellschaft die Finanzierung des zu leasenden Objekts selbst übernimmt und dafür normalerweise keine Sicherheiten von der Bank eingefordert werden, entstehen keine Einschränkungen bei der Hausbank des Leasingnehmers. Die dort vereinbarten Kreditlinien müssen daher nicht genutzt werden, wodurch die kreditmäßige Unabhängigkeit von der Hausbank bestehen bleibt. Insbesondere bei jungen Unternehmen ist diese Liquiditätsschonung von großem Wert.

Hochwertige Fahrzeuge

Ein weiterer Vorteil, der sich auf Leasing allgemein bezieht, ist die willkommene Tatsache, dass man beim Gewerbeleasing aufgrund der tendenziell kurzen Laufzeiten immer die neuesten Modelle fährt - und zwar kostengünstiger als bei einem Kauf. In vielen Branchen ist ein repräsentativer Firmenwagen mit modernster Ausstattung und auf dem neuesten Stand der Technik wie eine zusätzliche Visitenkarte und hinterlässt einen professionellen Eindruck. Auch für Mitarbeiter, die sich einen Firmenwagen aussuchen dürfen, stellt dies eine bedeutsame Wertschätzung und eine enorme Kostenersparnis dar, die auch die Motivation steigen lässt. Darüber hinaus wird der Wagen in vielen Fällen bereits wieder zurückgegeben, sobald üblicherweise teure Reparaturen anfallen.


Gewerbeleasing Voraussetzungen

Um Gewerbeleasing nutzen zu können, muss der Leasingnehmer ein angemeldetes Gewerbe inklusive Gewerbeschein besitzen oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Zu ersterem zählen Kapitalgesellschaften, Aktiengesellschaften, Personengesellschaften, offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Manche Leasinggeber fordern, dass das Gewerbe die Haupteinnahmequelle darstellt.
Aber auch Privatpersonen mit einem Klein- oder Nebengewerbe können mit einem Steuernachweis,
dass man hauptberuflich selbstständig ist, einen Gewerbeleasingvertrag erhalten.

Jeder Leasingnehmer muss zudem eine ausreichende Kreditwürdigkeit sowie eine positive Schufa- Auskunft vorweisen. Unternehmen, die länger als sechs Monate bestehen, haben bei Leasingbanken einen Vorteil, da erst ab diesem Zeitpunkt die Kreditwürdigkeit bestimmt werden kann. Existenzgründer und Start-Ups benötigen deshalb häufig eine andere Form von Sicherheit wie die eines Bürgen. Dieser kann eine Privatperson oder ein Familienmitglied mit entsprechendem Einverständnis und ausreichender Bonität oder auch die Hausbank des Unternehmers sein. Solch eine Form der Absicherung ist oft mit zusätzlichen Gebühren verbunden, sodass meist eher eine Kaution oder eine Anzahlung des Fahrzeugs von etwa 20 bis 30 Prozent des Fahrzeugwertes gewählt wird. Bei einem Leasingvertrag ohne Anzahlung fällt die Monatsrate immer deutlich höher aus.


Steuerliche Aspekte des Gewerbeleasings

Nachstehende Ausführungen ersetzen keine Beratung durch den Steuerberater. Jeder Einzelfall kann zudem anders zu beurteilen sein.

Alle Kosten, die im Rahmen des Leasingvertrages und der Nutzung anfallen, können komplett als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wenn das Fahrzeug jedoch auch privat genutzt wird, muss diese Nutzung als geldwerter Vorteil vom Privatnutzer versteuert werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten.

Was bedeutet die 1,0-Prozent-Regelung für Firmenleasing?

Wer sich bei Privatnutzung für eine pauschale Besteuerung entscheidet, versteuert den Firmenwagen mit der 1%-Regelung. Basis für die Berechnung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Vom Autohaus gewährte Rabatte werden nicht berücksichtigt. Dieses bequeme, zeitsparende Verfahren setzt voraus, dass der Firmenwagen überwiegend geschäftlich genutzt wird, und bietet sich insbesondere bei einem hohen (jedoch unter 50% liegenden) Privatanteil an. Hervorzuheben ist, dass in dem Fall, dass Leasingnehmer eine Gesellschaft ist und die private Nutzung des Fahrzeugs (Dienstwagen) durch einen Angestellten der Gesellschaft erfolgt (der bei einer Kapitalgesellschaft auch ein Gesellschafter sein kann), das Fahrzeug stets überwiegend (d.h. zu 100%) gewerblich genutzt wird und der Umfang der privaten Nutzung durch den Angestellten für die Anwendung der 1%-Regelung (auf Ebene des Angestellten) unerheblich ist.

Die Besteuerung nach Fahrtenbuch

Wer sich für das aufwändigere Führen eines Fahrtenbuches entscheidet, muss alle Dienst- und Privatfahrten für das Jahr schriftlich korrekt erfassen. Alle Angaben wie Datum, Abfahrts- und Ankunftszeit, gefahrene Kilometer und Zweck müssen dokumentiert werden. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung müssen aufgeführt werden. Wenn der Leasingwagen privat nur selten genutzt wird, bei kurzen Arbeitswegen und auch bei älteren Fahrzeugmodellen kann diese Variante sinnvoll sein. Wer Zeit sparen möchte, kann ein elektronisches Fahrtenbuch verwenden. Die nicht unerheblichen Kosten für diese Software sind steuerlich absetzbar.

Steuervorteile Elektroauto

Seit 2023 wird der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge reduziert und fällt ab dem 1. September 2023 für Gewerbeleasing komplett weg. Für Plug-in-Hybride wird bereits seit dem Jahreswechsel 22/23 keine Prämie mehr gewährt. Steuerliche Vorteile gibt es jedoch immer noch. Wer bis zum 31.12.2030 ein reines Elektrofahrzeug mit einem Kaufpreis von bis zu 60.000 Euro zulässt, kann von einer 10-jährigen Steuerbefreiung profitieren. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Für herkömmliche Firmenwagen mit Verbrennungsmotor gilt: Private Nutzung muss mit einem Prozent des Listenpreises oder per Fahrtenbuch versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von € 40.000.- gilt hingegen eine Besteuerung von 0,25%. Teurere Elektro- und Hybridfahrzeuge (Nettolistenpreis von € 40.000 bis 65.000) werden mit 0,5% des Bruttolistenpreis versteuert. Die Förderung erfolgt erst ab einer Leasinglaufzeit von 12 Monaten.

Leasingkosten steuerlich geltend machen

Ob ein Fahrzeug als Firmenwagen, auf den die 1%-Regelung Anwendung findet, vom Finanzamt anerkannt wird, hängt vom Anteil der betrieblichen Nutzung ab. Bei mehr als 50 Prozent handelt es sich um einen Firmenwagen in diesem Sinn. Bei einer Nutzung von unter 50 Prozent kann der Unternehmer die auf die betrieblichen Fahrten entfallenden Kosten grundsätzlich nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geltend machen. Wie bereits erwähnt: In dem Fall, dass Leasingnehmer eine Gesellschaft ist und die private Nutzung des Fahrzeugs (Dienstwagen) durch einen Angestellten der Gesellschaft erfolgt (der bei einer Kapitalgesellschaft auch ein Gesellschafter sein kann), wird das Fahrzeug stets überwiegend (d.h. zu 100%) gewerblich genutzt und ist der Umfang der privaten Nutzung durch den Angestellten für die Anwendung der 1%-Regelung (auf Ebene des Angestellten) unerheblich.

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Firmenleasing: Die auf die Leasingraten und Unterhaltskosten des geleasten Fahrzeugs entfallenden Vorsteuern, welches der Unternehmer sowohl unternehmerisch als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet, sind grundsätzlich nach dem Verhältnis von unternehmerischer und nichtunternehmerischer Nutzung in einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Anteil aufzuteilen. In diesem Fall entfällt eine Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung. Aus Vereinfachungsgründen kann der Unternehmer jedoch auch den Vorsteuerabzug aus der Miete bzw. den Leasingraten und den Unterhaltskosten in voller Höhe vornehmen und die nichtunternehmerische Nutzung sodann als sog. unentgeltliche Wertabgabe besteuern. Wird für Ertragssteuerzwecke die 1 %-Regelung angewendet (s.o.), kann aus Vereinfachungsgründen der Wert nach der 1%-Regelung (abzüglich eines pauschalen Abschlags von 20 % für nicht mit Vorsteuern belastete Ausgaben) als Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung verwendet werden. Bei Überlassung des Fahrzeugs an einen Angestellten liegt grundsätzlich eine voll unternehmerische Nutzung vor. In diesem Fall muss jedoch die Überlassung des Fahrzeugs an den Angestellten als umsatzsteuerpflichtige Leistung versteuert werde. Die Bemessungsgrundlage hierfür kann aus Vereinfachungsgründen ebenfalls aus dem Wert nach der 1%-Regelung (ohne einen Abschlag) abgeleitet werden, wobei die Umsatzsteuer aus diesem Wert herauszurechnen ist.


FAQ Gewerbeleasing

Gewerbeleasing ist für viele zunächst ein undurchsichtiges Thema, das viele Fragen aufwirft. Im Folgenden geben wir Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Firmenleasing, kurz und knapp zusammengefasst.

Was ist Gewerbeleasing?

Beim Gewerbeleasing wird ein Leasinggut, in diesem Fall ein Fahrzeug, vom Leasinggeber an einen Leasingnehmer vermietet. Im Vertrag werden unter anderem Laufzeit, Kilometerleistung, Anzahlung, Rate und weitere Eckpunkte festgelegt. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug zurückgegeben, das Leasing verlängert oder der Wagen zu einem festen, im Vertrag fixierten Preis übernommen. Gewerbeleasing kommt grundsätzlich für Unternehmen oder bei einer freiberuflichen Tätigkeit in Frage.

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